Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen durch die neue Verbraucherrechte-RL (2011/83/EU) zwischen Unternehmen und Konsumenten

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Vielen Dank für Ihr Interesse an dem von Ihnen angefragten Objekt.

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten. Dadurch verliert der Interessent sein Rücktrittsrecht.

Kosten fallen dem Interessenten jedoch frühestens mit Unterzeichnung eines Kauf- bzw. Mietvertrags (Gewerbemietvertrag oder Wohnungsmietverträgen bedingt durch Suchauftrag des Interessenten) an. Alle vorherigen Tätigkeiten sind, wie auch bisher üblich, mit keinerlei Kosten verbunden! (Besichtigungen, Infomaterial u.s.w.)

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Sollte der Verbraucher die Suchkriterien ändern (Erweiterung oder Änderung der Suche), führt dies nicht zu einer Novation des Maklervertrages und die Belehrung wird konkludent auf alle weiteren Angebote angewendet.

Bitte übermitteln Sie uns untenstehendes Formular ausgefüllt mit Ihren Kontaktdaten, damit wir bereits vor Ablauf der 14 Tages-Frist für Sie tätig werden und Ihnen sogleich weitere Informationen zum gewünschte Objekt übersenden können.

 

 

 

(z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision - sofern zulässig - besteht erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
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